Dieser Änderungsantrag teilt den Absatz "Klimaschutzsofortprogramm auflegen" in zwei Absätze.
Begründung für den Inhalt dieses ÄAs: Ohne Orientierung an einem festen, lokal-gebundenen CO2-Budget, das Deutschland bis zu seiner Klimaneutralität nicht überschreiten darf, ist es nicht möglich, die (klimapolitische) Wirksamkeit von Maßnahmen in einzelnen Politikfeldern zu bewerten. Die Grundlage hierfür bietet die Erkenntnis des linearen Zusammenhangs zwischen Emissionsmenge und Erderhitzung. Deshalb ist ein CO2-Budget für die Ermittlung eines 1,5-Grad-Pfades unbedingt notwendig. Die Verankerung eines Klimabudgets, mit dem streng gehaushaltet wird, muss deshalb maßgeblich für unsere Klimapolitik (als Querschnittsthema) sein. Darin bestärken uns die führenden Studien der Klimaforschung: allen voran der IPCC-Bericht.
Ein wichtiger Ansatzpunkt für die Budgetsetzung muss sein, dass sich die internationale Gemeinschaft im Pariser Abkommen auf eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2° verständigt hat und Anstrengungen für 1,5 Grad zu unternehmen (wissenschaftliche Erkenntnisse nach Abschluss des Parisabkommens haben gezeigt, dass Kipppunkte schon potentiell zwischen 1,5° und 2° erreicht werden) und dabei festgehalten wurde, dass auf dem gemeinsamen Weg zur globalen Klimaneutralität Länder des globalen Nordens besondere Anstrengungen erbringen müssen. Zudem wird Deutschland bei derzeitigen und zukünftigen Gerichtsverfahren, nachweisen müssen, dass ihre Klimapolitik die Menschenrechte nicht verletzt, was voraussichtlich nur gelingen kann, wenn sie auf den CO2-Budgets des IPCC basiert.
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