Während man bis 0,49 Promille Alkohol im Blut regulär (leicht) berauscht Auto fahren darf, können bei Cannabis bereits nicht wirksame Abbauprodukte zur Anordnung einer MPU und zum Führerscheinentzug führen. Hier sollte eine Anpassung des Grenzwerts gemäß den Empfehlungen der Grenzwertkommission erfolgen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Micha Greif (KV München) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 13%) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 17.04.2021, 13:19 |
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