Trophäenjagd ist ein heikles und emotionales Thema, aber sehr wichtig, da die aktuelle Formulierung im Programmentwurf einen Fallstricke für Politik und Naturschutz bietet. Dieses Thema liegt im Spannungsfeld zwischen Entwicklungspolitik, Naturschutz und Tierschutz.
Deshalb schlage ich folgende Ergänzung vor und rate davon ab, ein Trophäenjagdverbot ohne zusätzlich Ausführungen zu fordern. Folge Punkte dienen zur Erklärung.
- Wenn Trophäenjagd-Verbote aus dem Norden die Entwicklungsmöglichkeiten im globalen Süden und Osten einschränken, kann das die Lebensgrundlagen lokaler Bevölkerungen und damit auch vergangene Naturschutzerfolge gefährden (im Kontext von Trophäenjagd beispielsweise in Namibia oder im westlichen Himalaya).
- Besonders gravierend wären solche Effekte, wenn die Verbots-Erlasse ohne Rücksprache mit den, von diesen Verboten betroffenen Bevölkerungen, geschähe und ohne Suche nach Alternativen. Vielmehr müssen bei den Überlegungen die Zivilgesellschaften vor Ort mitberücksichtigt werden, damit nicht der Eindruck entsteht, deren Bedarfe und Ansichten würden ignoriert.
- Jegliche Diskussionen um Trophäenjagd-Verbote sollte im Dialog mit den betroffenen Bevölkerungen in den jeweiligen Drittstaaten geschehen und immer unter der systematischen Suche und Schaffung von alternativen Lebensgrundlagen zu den Einkünften aus der Trophäenjagd.
- Der Texteinschub zum Dialog mit betroffenen Staaten und zur Schaffung von Alternativen mindert nicht die Einstellung, dass jede Jagd abzulehnen ist, die Arten oder Lebensräume bedroht. Trophäenjagd kann nur in einem extrem engen Rahmen und nur in Kombination mit anderen Maßnahmen als Naturschutzinstrument überhaupt toleriert werden. Aber ein schnelles Verbot von Trophäenjagd ohne Dialog und ohne Schaffung von Alternativen birgt sowohl für lokale Gemeinschaften vor Ort als auch für die Natur vielleicht mehr Schaden als Nutzen.
- In bestimmten Regionen der Erde wird Trophäenjagd von indigenen Völkern getätigt - diese verkaufen also Abschussrechte an anreisende Jäger:innen. Dieses Nutzungsrecht ist den indigenen Völkern unter UN Recht verbrieft. Denn die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker besagt in Artikel 32: “Indigene Völker haben das Recht, Prioritäten und Strategien für die Entwicklung oder Nutzung Ihres Landes oder ihrer Territorien und anderer Ressourcen zu bestimmen und zu entwickeln”.
Kommentare