1) Die Kernthese ist unstrittig. Die konkreten Handlungsempfehlungen passen aber nicht zum Problem. Beispiele: Die Trophäenjagd in Namibia hat mit Covid 19 nichts zu tun, die Affenjagd im Kongo zur Fleischgewinnung dürfte durch Bundesrecht schwerlich zu beeinflussen sein. Die Einzelpunkte sind nicht durchdacht, sind bestenfalls missverständlich, liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes, oder tragen gar neokolonialistische Züge, wie den Anspruch, die Trophäenjagd – wo? In Afrika oder in Europa? – verbieten zu wollen.
2) Die internationale Handlungsebene muss hervorgehoben werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Miesbach (dort beschlossen am: 14.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-778 |
Eingereicht: | 21.04.2021, 17:59 |
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