Mit diesem Änderungsantrag möchten wir verdeutlichen, dass Deutschland in der Pflicht steht einen gerechten Beitrag zum Klimaziel von Paris zuleisten, und nach dem Sachverständigen Rat für Umweltfragen steht Deutschland ein CO2-Budget zur Verfügung., vgl. https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/20-20_Umweltgutachten_Kap_02_Pariser_Klimaziele.pdf?__blob=publicationFile&v=22 Damit wir dieses erreichen, müssen wir schnell von unserem Emissionen runter, deswegen ist das Ziel minus 70 % bis 2030 richtig und wichtig - aber nur ein Zwischenziel. Der Bezug zur EU ist nicht logisch, da die EU -55 % als Zwischenziel und Klimaneutralität 2050 anstrebt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Köln (dort beschlossen am: 26.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-148-2 |
Eingereicht: | 27.04.2021, 14:17 |
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