Trotz besserer Mobilitätsangebote werden auf mittlere Sicht manche Stadtbewohner*innen weiterhin auf ein eigenes Auto angewiesen sein. Diese verbleibende Nachfrage nach Parkplätzen darf jedoch nicht wie bisher zulasten von Menschen und Natur in den Städten gehen. Die Flächenverteilung bzw. -nutzung ist eine Gerechtigkeitsfrage: KfZ-Parkplätze nehmen aktuell einen erheblichen Anteil des ohnehin knappen öffentlichen Raumes in Anspruch und verursachen dadurch Kosten, welche vor allem die Allgemeinheit trägt. Nicht zuletzt stehen diese Autolagerflächen anderen Nutzungsmöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung. Das müssen wir ändern und Flächen intelligenter nutzen.
Quartiersgaragen sind eine Möglichkeit, Flächen gerechter aufzuteilen und trotzdem denjenigen Menschen Parkmöglichkeiten zu bieten, die wirklich darauf angewiesen sind. Eine Quartiersgarage ist eine zentrale Tief- oder Hochgarage für eine Wohngegend oder ein Stadtviertel, in dem Menschen mit besonderer Berechtigung ihre Autos bei verringertem Flächenverbrauch gegenüber dem Straßenparken lagern können. Quartiersgaragen können auch die Einrichtung von verkehrsberuhigten oder autofreien Vierteln oder Städten unterstützen. Der so befreite Platz im öffentlichen Raum bietet neue Möglichkeiten für Stadtbegrünung, Begegnungsorte, Spielplätze, Community-Gärten und Außengastronomie.
Die Ausweisung von Quartiersgaragen bzw. deren Bau ist mit erheblichen rechtlichen Herausforderungen und finanziellen Ressourcen verbunden. Diesen Aufwand können nicht alle Städte alleine stemmen. Die Bundespolitik muss Quartiersgaragen darum durch rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen fördern und ihre Einrichtung für Städte attraktiver machen.
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