Der Einsatz für ein internationales Plastik-Abkommen ist die zentrale Forderung der Bundestagsfraktion beim Kampf gegen Plastikmüll im Meer.
Die Forderung nach einem Exportverbot von Plastikabfällen in Länder mit einer schlechteren Recyclinginfrastruktur als Deutschland sollte aus dem Absatz „Ende des Mülls“ in diesen Teil verschoben werden, weil es das Exportverbot vor allem darauf abzielt, dass deutscher Plastikmüll in anderen Staaten nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangt oder zum Beispiel illegal verbrannt wird.
Weiterhin sollte an dieser Stelle auch das Verbot von Mikroplastik thematisiert werden.
Die Ergänzung dieser Aspekte ist angebracht, damit der Inhalt dieses Absatzes mit der Überschrift korrespondiert, in der stark auf das Thema Plastikmüll abgehoben wird.
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