Mit der Novelle der VerpackG enthält das VerpackG bereits jetzt Mehrwegquoten und Pfand auf alle Einweg-Plastikflaschen. Deshalb kann dieser Satz gestrichen werden.
Der Vorrang für Mehrwegprodukte muss formal korrekt muss im VerpackG umgesetzt werden.
Der Aspekt Plastikexporte sollte – inhaltlich etwas präzisiert – in den Absatz „Meere schützen, Plastikmüllflut stoppen“ verschoben werden. Weitere Begründung siehe entsprechenden Änderungsantrag.
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