Es gibt nicht nur im Bereich der Digitalisierung, sondern im Allgemeinen zahlreiche Möglichkeiten zur Vermeidung von Rebound-Effekten, die es zu nutzen gilt.
Folgende empiehlt das Umweltbundesamt:
1. Effizienzförderung und Abgaben auf die Nutzung einer Ressource koppeln
Anwendungsbeispiel: Im Gleichschritt mit umweltpolitisch geförderten Effizienzsteigerungen von Fahrzeugen ließe sich die Mineralölsteuer erhöhen, um effizienzbedingte Kostenersparnisse abzuschöpfen. Eine Alternative wäre etwa, Straßennutzungsgebühren für PKW einzuführen. Weil Treibstoffkosten mehr wahrgenommen werden als indirekte Kosten wie Abgaben, Wartung und Wertverlust, kann eine erhöhte Lenkungswirkung entstehen.
2. Effizienzstandards nach Kategorien (Größe/Leistung) auslegen
Anwendungsbeispiel: Die Umsetzung der EU-Ökodesignrichtlinie gibt Mindeststandards für die Energieeffizienz, etwa von Haushaltskühl- und Gefriergeräten, vor. Demnach wurden zum Beispiel 2014 alle Kühl- und Gefriergeräte vom Markt ausgeschlossen, die die Energieeffizienzklasse A+ nicht erreichen. Aktuell sind diese Standards linear nach Größe oder Leistung ausgelegt. Es besteht somit die Gefahr, dass größere Geräte, die diese Standards einfacher erfüllen, kleinere Geräte vom Markt drängen, obwohl diese absolut weniger Energie verbrauchen. Es ist daher wichtig, dass die Standards progressiv in Abhängigkeit der Größe/ Leistungskategorien gesetzt werden.
3. Nutzung einer Ressource durch ein „Cap“ beschränken
Anwendungsbeispiel: Um den Stromverbrauch langfristig zu stabilisieren, wäre ein absolutes Verbrauchsziel für den Strombedarf (vorgeschlagen in: SRU 2011) anzustreben. Das würde für das Jahr 2020 zum Beispiel bedeuten, den Nettostromverbrauch in Übereinstimmung mit dem Energiekonzept der Bundesregierung vom September 2010 um 10% auf 500 TWh zu senken. Dieses Verbrauchsziel sollte danach regelmäßig angepasst werden – etwa abhängig von den Entwicklungen bei der Elektromobilität und der damit verbundenen Elektrifizierung des Verkehrsnetzes. Eine mögliche Umsetzung wäre das Modell des Stromkundenkontos: Stromlieferanten erhalten für die Haushalte, die sie beliefern, Zertifikate. Diese werden gemäß dem gesamten absoluten Verbrauchsziel für Haushalte festgelegt. Die Stromlieferanten müssen dadurch die Strommenge, die sie insgesamt an Haushalte liefern, begrenzen. Zugleich müssen sie darüber entscheiden, wie sie die Haushalte zu Einsparungen anregen möchten. So können sie die Anschaffung stromsparender Geräte fördern, progressive Tarife für die Stromlieferung oder Bonus-MalusSysteme beim Stromverbrauch einführen. Diese Maßnahmen tragen auch dazu bei, dass Haushalte bewusster mit Strom umgehen.
4. Effizienzförderung und Standardeinstellungen bei der Nutzung einer Technologie koppeln
Anwendungsbeispiel: Noch in der Produktion bestimmte energiesparende Parameter für die Nutzung eines Produktes zu programmieren, ist vor allem dort sinnvoll, wo der effiziente Betrieb der Technologie von anderen Technologien unabhängig und wo die Bedarfssituation hinreichend einheitlich ist. So kann etwa vom Werk her schon eine bestimmte Kühlschranktemperatur standardmäßig vorgegeben werden, als Standard bei Geschirrspülern und Waschmaschine das Energiesparprogramm eingestellt sein, die PKW-Klimaanlage beim Start nicht in Betrieb sein oder bei Fernsehern eine mittlere Helligkeit als “Default” einprogrammiert werden.
5. Finanzielle Förderinstrumente für effiziente Technologien regelmäßig überprüfen
Anwendungsbeispiel: In diesem Kontext scheint es sinnvoll, die Förderinstrumente für Elektrofahrzeuge zeitlich zu befristen. Je nachdem, ob das Ziel eines gewissen Diffusionsgrades erreicht wurde, ist dann zu entscheiden, ob die Förderinstrumente weitergeführt oder angepasst werden sollen, etwa wenn eine neuere, effizientere Technologie sinnvoller wäre. So soll vermieden werden, dass selbst dann noch ein finanzieller Anreiz besteht, die geförderte Technologie vermehrt nachzufragen, wenn diese bereits einen breiten Diffusionsgrad erreicht hat oder eine effizientere Technologie besteht.
6. Einsatz von maßgeschneiderten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen
Anwendungsbeispiel: Eine Information in Form eines Feedbacks zum Energieverbrauch ist ein Beispiel dafür, wie Nutzer die tatsächlichen Einsparungen erfahren können. Im Zuge der Förderung von Energieeffizienz werden „smart meter“, also intelligente Stromzähler, vermutlich bald auch bei Privatverbrauchern breite Anwendung finden. Dann kann etwa über eine App des Netzbetreibers der Verbrauch im Tagesverlauf übermittelt und mit den Stromkosten kombiniert angezeigt werden. Eine Vergleichsfunktion mit dem früheren Stromverbrauch oder dem Stromverbrauch ähnlicher Haushalte kann das Bewusstsein für den Energieverbrauch erhöhen und den Wissensstand verbessern. Dies kann psychologisch bedingten Rebound-Effekten entgegenwirken, die durch eine falsche Einschätzung des Energieverbrauchs oder des Einsparpotentials entstehen. Vorstellbar wäre darüber hinaus, Haushalte, die überdurchschnittlich viel Energie verbrauchen, zu identifizieren. Ihnen kann spezifische Beratung angeboten werden, etwa zum Umgang mit effizienten Technologien nach einer energetischen Gebäudesanierung oder eine Fahrschulung zu wirtschaftlichem Fahrverhalten. Zudem können Nutzer, die sich eine energieeffiziente Technologie anschaffen, systematisch aufgeklärt werden, wie sie optimal damit umgehen. Dies kann etwa durch gute, klare Informationen auf der Verpackung geschehen.
Kommentare