Hierbei handelt es sich um um einen Bezug auf die UBA-Studie (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-12-21_methodenkonvention_3_1_kostensaetze.pdf), nachdem die für die CO2-Emissionen anzulegenden Kostensätze stark von der "Zeitpräferenzrate" abhängen.
Diese drückt aus, wie zukünftige Schäden bewertet werden. Um auf den oft diskutiertern Wert von Kosten in Höhe von 180€/t (mittlerweile aktualisiert für 2020 zu 195€/t) zu kommen, muss man eine Zeitpräferenzrate von 1% annehmen. Damit werden Schäden in der Zukunft weniger stark bewertet. Und zwar nur zu 74% in der nächsten Generation und nur zu 55% in der übernächsten (siehe Link, Seite 8 Fußnote). Da CO2 mehrere Jahrhunderte in der Atmosphäre wirkt, wird so der größte Teil der Schäden einfach ignoriert!
Das ist in gewissem Umfang gerechtfertigt, weil der Wohlstand auch steigt (hoffentlich). Darum im Antrag auch nicht "gleich verteilt" sondern "fair". Die 1% können auch als fair erachtet werden, müssen sie aber nicht. Diese Perspektive wäre aber gut, drin zu haben.
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