Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sagt deutlich, dass die Reduktionslasten nicht einseitig auf die Jahre nach 2030 verschoben werden dürfen. Um das 1,5°Ziel von Paris einzuhalten, steht uns nur noch ein sehr begrenztes CO2 Budget zur Verfügung. So würde eine Reduktion um 70 % gegenüber den Emissionen in Höhe von 1248 Mio. t CO2 Äquivalente im Jahr 1990 einen Wert von 374 Mio. t CO2 im Jahr 2030 ergeben. Das summierte Budget bis 2030 würde bei dieser Zielsetzung jedoch das Budget für das Erreichen des 1,5 °Ziel bereits vor 2030 komplett verbrauchen. Deshalb ist eine Einfügung des Wortes „mindestens“ notwendig, um keinen internen Widerspruch zum 1,5 ° Ziel zu erzeugen.
Grundlage für das Budget sind Zahlen aus SRU Gutachten: Für Erreichen 1,5 °Ziel steht Deutschland noch ein Budget in Höhe von 4200 Mio. t zur Verfügung. (https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2020_Umweltgutachten_Entschlossene_Umweltpolitik.html)
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