Für die Einführung des Pfandsystems waren wir damals mit verantwortlich und mittlerweile hat sich das System deutlich verbessert. Bestimmte Ausnahmen von Rücknahmen schützen in erster Linie kleinere Annahmestellen. Das Problem ist eher, dass einige Unternehmen ausschließlich Einweggetränke aus wirtschaftlichen Gründen anbieten, weswegen wir durch Anreize und verbindliche Regeln dieses Ungleichgewicht ändern müssen. Die Forderung nach einem To-Go-Mehrwegbecher 2025 ist obsolet, da bereits 2023 (Verpackungsgesetz) Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke angeboten werden müssen. Eine Ausweitung eines einheitlichen EU-Pfandsystems würde die bestehenden Systems deutlich konterkarieren und bremsen. Außerdem wäre das System mit unterschiedlichen Währung erschwerend für den Handel und dem Staat. Der wichtigste Parameter der ökologischen Beurteilung sollten durch das Umweltministerium in Auftrag gegebene Ökobilanzen sein, welche in regelmäßige Abstände (bspw. Jahre) den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Jan Koriath (KV Hamburg-Eimsbüttel) und 34 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 34%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-591 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 16:27 |
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