Wenn wir Gesetze auf ihre Klimaverträglichkeit überprüfen, dann doch anhand des Pariser Klimaabkommens. Nationale Klimaschutzziele wie bspw. die der Bundesregierung sind nicht zwangsläufig konform mit dem 1,5-Grad Pfad.
Die CO2-Bremse sollte nicht weniger stark entwickelt sein, wie die bereits in der Bundesdelegiertenkonferenz vom 16.11.2019 erarbeitete:
"Handeln – und zwar jetzt! Maßnahmen für ein klimaneutrales Land"
dort heißt es:
"Zudem wollen wir ein Klimaschutzgesetz, das den Rahmen für alle Klimaschutzmaßnahmen bildet und das sich bei allen Maßgaben auf ein verbleibendes Restbudget für CO2 stützt, dem gemäß wir die Ziele des Pariser Abkommens erreichen können. Wir wollen:
• klare Maßnahmen für alle Sektoren,
• klar festgelegte Ziele, Zwischenziele und CO2-Minderungspfade für alle Sektoren mit dem verbindlichen Ziel, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen,
• dichte Kontrollen, ob die Maßnahmen wirken sowie empfindliche Sanktionen,
• gesetzliche Festlegung einer klimaneutralen öffentlichen Verwaltung." (Z. 163 bis 170)
https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wirtschaft-Handeln-und-zwar-jetzt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf
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