Die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen sind als Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention im Bundesteilhabegesetz verankert. Ihre Finanzierung aus Bundesmitteln muss dauerhaft gewährleistet sein. die EUTBs gewährleisten eine fachliche Peer-Beratung und nutzen damit die unersetzliche Expertise von Menschen mit Behinderung für ihre eigenen Bedarfe. Damit wird die Selbstvertretung nachhaltig gestärkt.
| Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
| Angelegt: | 09.04.2021, 14:36 |

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