Ein Bundesförderprogramm kann zusätzliche befristete Sozialwohnungen schaffen. Für eine dauerhafte Vermögensbindung ist aber eine neue gesetzliche Grundlage notwendig, die gemeinnützigen Unternehmen Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuerfreiheit gewährt, wenn sie im Gegenzug dauerhaft sozial gebundene Wohnungen errichten. Dies kann für öffentliche ebenso wie für frei gemeinnützige Wohnungsunternehmen gelten. Die Wohnungsbauförderung kommt dann on Top.
| Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG PBW (dort beschlossen am: 24.04.2021) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 29.04.2021, 12:06 |

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