Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Bedenken erachte ich die (Wieder-) Einführung der Vermögensteuer als herausfordernd an. Darüber hinaus wird Vermögen belastet, welches bereits besteuert wurde. Trotz meiner festen Überzeugung, dass "starke Schultern mehr tragen müssen", würde uns dieses Argument der "Doppelbesteuerung" vorgeworfen werden. Ausnahmen für Betriebe sind m.E. ebenfalls schwierig darstellbar. Sowit die Vermögensteuer dennoch für Betriebe zum tragen kommen sollte, wird die Substanz der Betriebe auch in Verlustjahren belastet.
Zur Bekämpfung der extremen Ungleichheit bei der Vermögensverteilung ist m.E. das wichtigste Instrument eine konsequente Erbschaftssteuer, die auf dem Zuflussprinzip beruht. Aufgrund der aktuell anstehenden (und teilweise schon eingetretenen) Vererbungswelle schaffen wir ansonsten eine Klasse von privilegierten Erben. Mein Vorschlag umfasst somit:
- Besteuerung von leistungslosem Einkommen
- Abschaffung der nicht mehr gesellschaftsadäquaten Steuerklassen. Die aktuellen Steuerklassen entsprechen eher dem konservativen traditionellen Familienbild aus der Mitte des 20. Jahrhundert.
- die ErBst-Sätze sind progressiv zu gestalten
- für eine „Normalerbschaft“ ist ein entsprechender Freibetrag einzuführen; hierbei habe ich mich an dem vorherigen Vorschlag im Rahmen der Vermögensteuer (VSt) orientiert
- dieser Freibetarg soll jedoch nur einmalig gelten und nicht alle 10 Jahre wieder aufleben
- Abschaffung der Privilegien für Unternehmenserbschaften in der aktuellen Version.
- Eine Nicht-Besteuerung von Unternehmenserbschaften führt (in der aktuellen Fassung) dazu, dass teilweise fachlich ungeeignete Erben das Unternehmen (rein aus Steuerspargründen) weiterführen, obwohl sie ungeeignet sind ein Unternehmen zu führen. Dieses vernichtet Substanz und Arbeitsplätze.
- optionale Tilgung der ErbSt über 30 Jahre im Sinne der neuen Regelung zu den Straßenbaubeiträgen
- der Verwaltungsaufwand einer nur im Erbfall anfist geringer als bei einer jährlichen VSt
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