Mit der Erhöhung des Arbeitnehmer*innenpauschbetrags können wir entschieden zum Bürokratieabbau beitragen. Damit würden für mehr als 75 % der Einkommensteuerpflichtigen das Sammeln von Belegen entfallen. Auch für den Fiskus würde dies damit deutlich weniger Prüfungsaufwand bedeuten, so dass Prüfkapazitäten für andere Bereiche frei werden würden. So können wir auch zu mehr Steuergerechtigkeit beitragen. Die Mindereinnahmen durch diese Anhebung betragen etwa drei Milliarden Euro. Da wir den Einkommensteuertarif ändern, könnten diese Mindereinnahmen durch leichte Verschiebungen des Tarifs kompensiert werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Sebastian Schäfer (KV Esslingen) und 29 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 17%) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Einladung zur VK Steuern am 19. Mai 21 h folgt |
Eingereicht: | 18.04.2021, 15:58 |
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