Das Interesse, Unternehmen über die Gründergeneration hinaus vor Übernahmen und Ausverkauf zu schützen nimmt zu und braucht passende rechtliche Rahmenbedingungen. Die GmbH in Verantwortungseigentum ist aber nur ein Vorschlag, wie die Ziele einer Bindung der Erträge – eine Bindung des Vermögens ist auch dort nicht vorgesehen – an das Unternehmen, seine Belegschaft oder gemeinnützige Zwecke erreicht werden kann. Die Initiatoren selbst haben ihren eigenen Vorschlag mittlerweile korrigiert und nennen die Rechtsform auch nicht mehr Gesellschaft für Verantwortungseigentum, sondern Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Andere Möglichkeiten liegen im Stiftungs- oder Genossenschaftsrecht. Wir sollten eine sorgfältige Auswahl der besten Option ermöglichen, anstatt uns auf ein einziges Modell festzulegen, zumal das Missbrauchspotenzial, etwa für noch mehr Share-Deals oder eine Umgehung der an anderer Stelle im Programm vorgesehenen Vermögenssteuer noch nicht abschließend bewertet ist. Zudem legt sich der Programmentwurf bereits auf eine Governance solcher GmbHs fest, deren hinreichende Transparenz und Eignung noch unklar sind.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Manuela Rottmann (KV Bad Kissingen) und 26 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 21.04.2021, 09:07 |
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