Nur wenn solche Standards europäisch definiert werden, können sie stark und effizient umgesetzt werden. Gerade im Hinblick auf einen gemeinsamen Wirtschaftsraum sind einheitliche Standards unumgänglich. Am Fall des NetzDG wurde sichtbar, dass eine einseitige deutsche Regelung nicht hinreichend ist. Die Kontrolle der Standards wird nur dann sinnvoll umsetzbar sein, wenn öffentliche Kontrollinstanzen Einsicht bekommen und die Kontrolle nicht bei den Unternehmen selbst liegt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | OV Brüssel (dort beschlossen am: 13.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.04.2021, 15:12 |
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