Die Wiedereinführung einer pauschalen Vermögensteuer stößt auf heftige Widerstände, nicht nur seitens der abwimmelnden Besitzstandswahrer, sondern auch aus teils berechtigten, nachvollziehbaren Gründen.
Daher sollte ein Vermögensteuerkonzept so verfeinert werden, dass berechtigten Einwänden der Wind aus den Segeln genommen wird.
Andererseits sollte es dort verschärft werden, wo die Anhäufung von Vermögen gesellschaftlich schädliche Tendenzen verstärkt, durch die Konzentration von Marktmacht auf dem Immobilienmarkt.
Konkret:
Doppelbesteuerung: Wollen wir Menschen, die sich (z.B. mit einem kleinen Unternehmen) ein paar Millionen ehrlich erwirtschaftet und versteuert haben, und Menschen, die mit Aktien- oder Immobilienspekulation, im Casino oder durch illegale Geschäfte ein paar Millionen gewonnen haben, über einen Kamm scheren? Ich halte das für ungerecht und würde daher Vermögen, das bereits versteuert wurde, von der Vermögensteuer freistellen. Auch die Akzeptanz einer Vermögensteuer dürfte dadurch erheblich steigen.
Gezielte Immobilienbesteuerung: Die vielbeklagte Vermögenskonzentration findet zu einem erheblichen Teil auf dem Immobilienmarkt statt. Schon daher ist es im Sinne des Gemeinwohls, Immobilienvermögen progressiv zu besteuern (z.B. 0% bis 5Mio, dann steigend bis 4% ab 20Mio). Auch die Marktmacht kapitalmächtiger Anlegeren bzw. anonymer Anlagegesellschaften kann dadurch zurückgedrängt werden. Wenn diese sich aus dem Wohnungsmarkt zurückziehen, wird das überdies preissanierende Wirkung haben.
Bemessungsgrundlage: Häufiger Einwand gegen die Vermögensteuer ist deren Erhebungsaufwand. Warum aber muss das Silberbesteck oder auch das Kunstwerk an der Wand besteuert werden? Auf derartiges Eindringen in die Privatsphäre kann gut und gerne verzichtet werden.
Es reicht vollkommen, Immobilien und Geldanlagen zu besteuern, das ist erhebungstechnisch einfach zu realisieren und den Abwimmlern ist auch hier der Wind aus den Segeln genommen.
Kommentare