Nicht nur der Einsatz von ADM-Systemen sollte klar geregelt werden. Bereits für die Gestaltung von ADM-Systemen muss es klare Regeln auf technischer Ebene geben, damit Kontrollsysteme das zu prüfende ADM-System nachvollziehen können (Nachvollziehbarkeit-by-Design).
Hierbei ist vor allem zu beachten, dass die Dokumentationspflicht den gesamten Prozess der Entscheidungsfindung bzw der Entscheidungsvorbereitung umfasst, da Fehler, die zur Rechtswidrigkeit eines Programms führen können, während aller Phasen der Entwicklung vorkommen können.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Lea Siegfried (KV Kaiserslautern) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.W-01-395 |
Eingereicht: | 26.04.2021, 10:25 |
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