Der Energiecharta-Vertrag von 1994 bildet u.a. die Grundlage dafür, dass international tätige Energieunternehmen gegen Staaten vor geheimen Schiedsgerichten klagen können, wenn sie ihre erwarteten Gewinne durch ambitionierte Klima- und Energiegesetzgebungen geschmälert sehen. Auf dieser Grundlage klagte z.B. Vattenfall wegen Umweltauflagen beim Bau des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg gegen die Stadt Hamburg oder wegen des Atomausstiegs gegen die Bundesrepublik Deutschland. Gegenwärtig hat RWE die Niederlande wegen des dort beschlossenen Kohleausstiegs verklagt.
Der Vertrag behindert den Übergang zu sauberer Energie.
In einem – in zahlreichen internationalen Medien veröffentlichten - offenen Brief forderten mehr als 200 Wissenschaftler*innen und Klimaschützer*innen im Dezember 2020 die Regierungen auf, aus dem sogenannten Energiecharta-Vertrag auszusteigen. Siehe auch: https://www.attac.at/news/details/von-kromp-kolb-bis-piketty-wissenschaftlerinnen-fordern-ausstieg-aus-dem-energiecharta-vertrag
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