Der Zusatz „in Abstimmung mit der Einführung einer Garantiesicherung“ trägt dem Zusammenspiel von Existenzminimum und Grundfreibetrag Rechnung: Der Grundfreibetrag soll vor allem das Existenzminimum steuerfrei stellen. Wenn wir dieses bei der Schaffung einer Garantiesicherung neu definieren, müssen wir sicherstellen, dass Beträge bis zur Höhe dieser Garantiesicherung auch steuerfrei sind.
Um kleine und mittlere Einkommen wirklich zu entlasten, ist an eine Senkung des Eingangssteuersatzes zu denken. Dieser liegt bisher bei 14 %. Einen genauen Wert schlagen wir nicht vor, weil Maßnahmen in diesem Bereich eine große Auswirkung auf den Haushalt haben und wir noch nicht einschätzen können, in welchem Maße eine Senkung finanzierbar wäre.
Die momentan geltende Lösung, dass der Solidaritätszuschlag nur noch von einkommensstarken Steuerpflichtigen gezahlt werden muss, ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Um diesen Bedenken zu begegnen und die gleiche Belastungswirkung für einkommensstarke Steuerpflichtige zu sichern, bietet es sich an, ihn in den Einkommensteuertarif zu integrieren.
Anstelle von zwei Stufen – wie es der bisherige Programmentwurf vorsieht – schlagen wir eine lineare Ausgestaltung des Tarifs im oberen Bereich vor. Vom bisherigen sog. „Spitzensteuersatz“ von 42 % an gäbe es damit eine dritte Progressionszone bis zu einem Spitzensteuersatz von 48 %.
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