Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit unterstützen wir. Im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedstaaten könnten einer solchen Regelung allerdings die unionsrechtlichen Grundfreiheiten (insbesondere die Niederlassungsfreiheit, die Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit sowie die Kapitalverkehrsfreiheit) entgegenstehen. Das gilt es bei der Ausgestaltung zu berücksichtigen, weshalb wir den vorgeschlagenen Zusatz wichtig finden – auch um Kritik vorzubeugen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | David Rüll (KV München) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.W-01-672 |
Eingereicht: | 26.04.2021, 15:40 |
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