Die Umsatzsteuer kommt bislang überhaupt nicht vor, obwohl durch die Ausnahmen Einnahmeausfälle von bis zu 35 Mrd. Euro/Jahr entstehen. Erstens sorgt dies für Ungerechtigkeiten und Wettbewerbsverzerrungen zwischen unterschiedlich Besteuerten Gütern/Dienstleistungen, zudem kann dies ein wichtiger Baustein bei der Gegenfinanzierung unserer Projekte sein.
Explizit zur Umsatzsteuer bei Lebensmitteln: Die Regelungen zu den Umsatzsteuersätzen bei Lebensmitteln und Getränken sind viel zu kompliziert. Selbst für Steuerexperten ist die jetzige Regelung nicht mehr durchsichtig. Eine Vereinheitlichung muss her. Sämtliche Lebensmittel und Getränke sollten mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden. Eine Lenkungswirkung für gesundheitsschädigende und ressourcenintensive Lebens- und Genussmittel kann durch zusätzliche Steuerarten erreicht werden. Die Senkung der Umsatzsteuer entlastet vor allem untere Einkommensschichten, die einen überdurchschnittlich hohen Konsumanteil an den Gesamtausgaben haben.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
---|---|
Antragsteller*in: | Michael Jenkner (KV Dresden) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.04.2021, 15:51 |
Kommentare