Ein breites Spektrum von Fair-Handels-Initiativen ist bereits auf vielfältige Weisen aktiv für faire Handelsbedingungen im Sinne des Antragstexts. Sie müssen daher gefördert werden.
Änderungen der Handelsstrukturen sind langwierig. Sie gelingen besser, wenn auf real existierende Modelle verwiesen werden kann. Um den Anteil des fairen Handels am Gesamthandel zu erhöhen, sollten faire Produkte steuerlich bevorzugt werden. Dies wäre auch ein greifbarer Beitrag zu SDG12 (nachhaltige Produktions- und Konsummuster).
Da die Kaffeesteuer eine eigenständige Verbrauchssteuer ist (kein Abstimmungsbedarf mit der EU), nur geringen Einfluss auf das Gesamtsteueraufkommen hat, und Kaffee eines der zentralen Produkte des Fairen Handels ist, bietet sich die Abschaffung der Kaffeesteuer für fair gehandelten Kaffee als niedrigschwelliges Versuchsfeld an, um das Wirtschafts- und Finanzsystem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten neu zu eichen (siehe Kapitel 2, Zeile 18f).
Im Fraktionsbeschluss vom 30.06.2020, „GRÜN. GLOBAL. GERECHT. Eckpunkte einer nachhaltigen globalen Entwicklungs- und Strukturpolitik“ wurde dies bereits gefordert: „Aber auch der zertifizierte Faire Handel bedarf besonderer Förderung, beispielsweise durch die Abschaffung der Kaffeesteuer auf fair gehandelten Kaffee.“
Um die Lenkungswirkung zu verstärken und aufkommensneutral zu bleiben (Kapitel 2, Zeile 646), könnte die Maßnahme gegenfinanziert werden mit Steueranhebungen auf klimaschädliche oder unfaire Produkte.
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