Vollbeschäftigung durch Schuldenregel statt Schuldenremsen und Quoten .
Eine sinnvolle Schuldenregel sollte sich insgesamt an der Frage orientieren, ob die zukünftige Zinslast aus den zukünftigen Einnahmen bezahlt werden kann. Die hier geforderte Schuldenregel forciert durch eine antizyklische Konjunkturkomponente die Schuldenaufnahme in Krisenzeiten und die Tilgung in Boomzeiten. Mögliche Richtwerte für die Schuldenregel sind dabei die Arbeitslosenquote bzw. das Potentialwachstum. Sobald Zinsen steigen, die Wirtschaft boomt und die Einnahmen dementsprechend im Verhältnis zu den Ausgaben zunehmen, können Kredite getilgt werden, genau wie sie in Krisenzeiten aufgenommen werden.
Durch diese Reform würde sich die Fiskalpolitik von Bund und Ländern an der Vollbeschäftigung orientieren. Damit schafft man sowohl positive Effekte für die sozial-ökologische Transformation, weil das Potential der Menschen effizienter genutzt wird, als auch langfristig solide Haushalte, da die Orientierung an der Traglast der Zinsen die Schuldentragfähigkeit gewährleistet.
Davon unbenommen stehen die Nettoinvestionen, die grundsätzlich schuldenfinanziert sein sollten. Dies erübrigt sich durch die Einführung der Staatlichen Doppik sowieso.
Gute Ideen für die Umsetzung von solchen Regelungen finden sich beispielsweise beim Dezernat Zukunft: https://dezernatzukunft.org/
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