- Es soll klargestellt werden, dass sich die gesetzlichen Grundlagen zur Kreislaufwirtschaft nicht nur auf Konsum-, sondern auch auf Industriegüter bezieht. Deswegen wird beantragt in der Auflistung von Beispielen auch das „Industriegut“ zu nennen.
- Es soll klargestellt werden, dass das Umfunktionieren von Gütern gefördert und erleichtert werden soll. Unter Umfunktionieren verstehen wir, wenn Produkte am Ende ihrer nützlichen Lebenszeit sind, aber durch Einbringung und ggf. Modifikation in einem vom Hersteller nicht-angedachten Anwendungsfall weiter leben können. Die gesetzliche Erleichterung und Förderung ist insbesondere dann kritisch, wenn Hersteller das Umfunktionieren durch proprietäre Software oder durch unveränderliche Bauart blockieren können. Beispiele sind das Umfunktionieren eines Verbrenner-PKW in ein E-Auto und die dafür benötigte Bereitstellung von Software-Schnittstellen zur Hersteller-unabhängigen Überprüfung von Sicherheitssystemen oder die Nutzung von ausgemusterten, aber sicheren E-Auto-Batterien, für Stromspeichersysteme.
- Zudem braucht eine Kreislaufwirtschaft eine solide und erweiterte Nutzung von Standards und Normierungen. Dies hilft Elektroschrott zu reduzieren und Reparaturen zu vereinfachen.
- Zur Förderung einer Reparaturgesellschaft müssen erzwungene Reparaturmonopole wie durch Apple einen Riegelvorgeschoben werden, um Ersatzteil-Märkte zu stärken.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | KV Hagen (dort beschlossen am: 20.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.W-01-163-2 |
Eingereicht: | 28.04.2021, 09:40 |
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