Das 2020 in Kraft getretene "Investmentscreening" der EU ist ein wichtiges aber noch zu schwach greifendes Instrument um bei Fragen von Sicherheit und sensibler Infrastruktur feindliche Übernahmen durch hochsubventionierte Konzerne aus Drittländern gegebenenfalls verhindern zu können. Die EU sollte zudem ein neues Instrument zur Abwehr ökonomischen Zwanges von Außen entwicklen wie ihn der Zeit etwa China gegenüber Australien ausübt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Reinhard Bütikofer (KV Erfurt) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 28.04.2021, 12:48 |
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