Der aktuell im Bundestag debattierte Entwurf zum Lieferkettengesetz von Union und SPD reicht nicht aus, um effektiv und umfassend Verbesserungen in den Lieferketten herbeizuführen. Im grünen Wahlprogramm sollte explizit herausgestellt werden, dass ein wirkungsvolleres Lieferkettengesetz auf Bundesebene gefordert wird.
Dies betrifft zum einen den Anwendungsbereich. Die Regierung will nur deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zur Verantwortung ziehen - dies ist nicht ausreichend. Stattdessen sollten alle in Deutschland geschäftstätigen Unternehmen ihrer Verantwortung gerecht werden. Ein Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands sowie eine kleinere Unternehmensgröße dürfen - auch im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb - keine Ausnahmen darstellen. Nichtsdestotrotz unterscheiden sich natürlich die finanziellen und kapazitativen Möglichkeiten von kleinen Unternehmen im Gegensatz zu großen Konzernen. Hierauf muss in den Anforderungen Rücksicht genommen werden.
Des Weiteren sollten die im vorherigen Satz genannten "Umwelt- und Sozialstandards" genauer definiert werden, um die Zielsetzung eines "grünen" Lieferkettengesetzes hervorzuheben. Neben den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (https://www.bmz.de/de/agenda-2030) ist auch hier ein Bekenntnis zum 1,5-Grad-Ziel und dem Artenschutz sinnvoll und wichtig, um Lieferketten in sozialer und ökologischer Hinsicht nachhaltig zu gestalten.
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