Wenn der europäische Markt in Handelsabkommen für internationale Unternehmen geöffnet wird, sollte in den Abkommen klar benannt werden, welche Märkte geöffnet werden (Positivlisten). Wenn Marktöffnungen mit Negativlisten organisiert werden, also alles außer im Abkommen genannte Ausnahmen geöffnet werden, ist das wesentlich riskanter. Damit sind automatisch auch noch nicht bestehende Wirtschaftszweige erfasst. Das ist bei der modernen Innovationsgeschwindigkeit nicht tragbar. Negativlisten machen es zudem für die Verhandler*innen, Entscheidungen im Parlament und die öffentliche Diskussion sehr viel schwieriger, den Umfang eines Abkommens voll zu verstehen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Karl Bär (KV Miesbach) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 19%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.W-01-427 |
Eingereicht: | 28.04.2021, 18:33 |
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