Besteuerungstatbestände knüpfen in der Regel unmittelbar bzw. mittelbar an ökonomische Transaktionen an, seien es Einzelvorgänge (z.B. verschiedene Verbrauchs- oder Verkehrssteuern) oder eine Vielzahl von Sachverhalten innerhalb bestimmter (z.B. Ertagssteuern) oder unbestimmter Zeiträume (z.B. Erbschaftssteuer). Insoweit spiegelt das Steuersystem in gewisser Weise auch das Wirtschaftssystem - und über steuerliche Lenkungswirkungen auch die gesellschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit. Wenn hier also Veränderungen eintreten, muss dies auch in den Besteuerungstatbeständen seinen Niederschlag finden, insbesondere um die beabsichtigte und notwendige Aufkommensneutralität sicherzustellen.
Aktuell besteuern wir beispielsweise im Bereich der Ertragsteuern unter anderem durch unternehmerische Tätigkeiten erzielte Gewinne. D.h. wir folgen eigentlich einer Wachstumsökonomie. Formen der Gemeinwohlökonomie und andere Arten soldirischen Wirtschaftens werden hier nicht berücksichtigt und in bestimmten Konsteallationen auch benachtiligt (aktuelle ökonomische Entwircklungen). Darüber hinaus werden ökologisch sinnvolle und ökologisch schädliche Ausgaben gleich behandelt - sie mindern beide den zu versteuernden Gewinn (aktuelle ökologische Herausforderung). Tatsächlich sind die Herausforderungen deutlich komplexer und die Darstellung nur holzschnittartig, um das Anliegen zum umreißen.
Wichtig ist, mögliche Veränderungen systematisch zu bedenken. D.h. den Aufbau und die Statik des Systems im Auge zubehalten. Das ermöglicht Vereinfachungen, Straffungen, Differenzierungen, Integration und Zusätzlichkeit gleichermaßen.
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