Das Führen von Bestandskonten, das Beachten der zahlreichen Prinzipien der Buchführung und der Bewertung von Wirtschaftsgütern und Vermögen, ist für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Solo-Selbständige nicht ohne steuerlichen Beistand zu gewährleisten. Zusatzkosten für steuerliche Beratung würden nur deswegen anfallen, weil der Unternehmer mit der Bilanzierung nicht zurechtkommt. Mit einer einfachen Einnahme-überschuss-Rechnung, wo er lediglich formlos die Einnahmen und Ausgaben auflisten müsste, würde der Unternehmer bei kleinen Fällen noch eigenständig seine steuerlichen Pflichten wahrnehmen können. Außerdem würden bei Bilanzierungspflicht noch Zusatzkosten für das Buchführungsprogramm anfallen. Eine an sich leicht durchzuführende Anhebung der Grenze hätte große Erleichterungen für diese Unternehmen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | KV Leipzig (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.04.2021, 10:12 |
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