Durch die aktuelle Regierung wurde die Pendlerpauschale zuletzt sogar erhöht, um die Effekte der CO2 Bepreisung auf die Treibstoffpreise zu mindern. Dies widerspricht aber direkt dem gewünschten Effekt der Bepreisung. Die Pendlerpauschale hat durchaus ihre Berechtigung (Familien, bei denen zwei Partner unterschiedliche Arbeitsorte haben, Flexibilitätserwartungen an Arbeitsort von Arbeitgeberseite ...), allerdings kann sie derzeit auch für Fehlanreize sorgen, weshalb sie ökologischer gestaltet werden sollte. Das bedeutet z.B. eine Anrechenbarkeit der tatsächlichen Ausgaben für den öffentlichen Verkehr und einer nach ökologischen Kriterien gestaffelte KM-Pauschale für unterschiedliche Fahrzeuge. Auch könnte argumentiert werden, dass eine KM-Pauschale für den MIV nur ausgezahlt wird, wenn die Erreichbarkeit der Tätigkeitsstätte mit dem ÖV unzumutbar ist.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | KV Karlsruhe (dort beschlossen am: 28.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.W-01-612-2 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 17:45 |
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