Bei den Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften darf es nicht nur darum gehen, sie in Zukunft zu verhindern, sondern auch, entstandene Steuerausfälle der Vergangenheit einzutreiben.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
---|---|
Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 25.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 30.04.2021, 09:14 |
Kommentare