Heute kommt der Geldumlauf ganz überwiegend (zu 80/90 %) in Verbindung mit der privaten
Kreditgewährung der Geschäftsbanken zustande, die in der Regel mit privaten Ertragserwartungen
verbunden ist. Diese Form der Geldschöpfung passt nicht sehr gut zu einer Wirtschaft, die sehr
schnell unter staatlicher Regie gemeinwohlorientiert umgebaut werden muss.
Das heute leicht zu beschaffende Bankengeld befeuert den Handel mit Finanzmarktprodukten, die
riskant sind und zum Spekulieren anregen bzw. verführen. Diese Möglichkeit macht Banken crashanfällig, unter Umständen auch ganze Volkswirtschaften, dann auch mit der schlimmen Folge, dass
Staaten die systemrelevanten Banken mit Steuergeld „retten müssen“.
Die bisherigen Begrenzungsregeln gegen übermäßige Staatsfinanzierungen (schwarze Haushalts-
Null und 3 % und 60 % vom BSP) ergaben sich in der Vergangenheit aus dem Problem hoher
Zinsbelastungen und hoher Rückzahlungslasten für die aufgenommenen öffentlichen Schulden.
Diese Regeln können gegenstandslos werden, sobald man den Gedanken zulässt, dass die
Verschuldung des Staates bei Banken und Privaten nicht wirklich notwendig ist. Sie hat nichts
Logisches oder gar" Natürliches" an sich.
Das damit verbundene „Verbot“ direkter staatlicher Finanzierung durch die Zentralbank ist vor über
einem Jahrhundert etabliert worden, als es noch keine große praktische Tragweite hatte. Danach ist
es immer und immer heftig von der Bankenwelt verteidigt worden
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
---|---|
Antragsteller*in: | Jürgen Hecht (KV Bremen-Nord) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 5%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 30.04.2021, 09:51 |
Kommentare