Wenn wir eine Meldepflicht für Schwachstellen fordern, darf die Behörde an die diese Schwachstellen gemeldet werden, nicht mehr im Geschäftsbereich des Budnesministeriums sein, in welchem Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich angegliedert sind.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | BAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 14.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.W-01-367-2 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 14:06 |
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