Die Kommission des Bundesvorstands „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ hat bereits im Jahre 2014 konkrete Vorschläge entwickelt, um die Benachteiligung Konfessionsfreier im Steuerrecht zu überwinden. Gegenwärtig unterliegt die Abzugsfähigkeit von Spenden den strengen Regeln für die Anerkennung von Organisationen als gemeinnützig.
Die Kommission hat vorgeschlagen, Spenden an Organisationen steuerrechtlich so zu behandeln, wie die Kirchensteuer, die von Angehörigen der Kirchen über die Finanzämter zu zahlen ist. Das heißt, die Spenden Konfessionsfreier werden in gleicher Höhe mit der Einkommenssteuer verrechnet wie die Steuer von Mitgliedern der Kirchen.
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