Originäre Aufgaben des Zolls sind die Bekämpfung von Steuerhinterziehung von Bundessteuern und des Sozialabgabenbetruges durch Schwarzarbeit. Seit Sommer 2017 ist der Zoll zudem ein zentraler Akteur bei der Geldwäschebekämpfung. Bei Ihm ist die Financial Intelligence Unit (FIU) ansässig, welche als Zentralstelle für die Meldung von Verdachtsfällen bei Geldwäsche fungiert. Laut Geldwäschebekämpfungsgesetz sind verschieden Firmen und Institutionen verpflichtet, bei einem Verdacht auf Geldwäsche (dies können z.B. bei Banken auffällig Finanztransaktionen sein oder bei Immobilienunternehmen der Barankauf mit sehr hohen Summen) diesen der FIU zu melden, welche den Verdacht prüft und gegebenenfalls an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Bund und den Ländern weiterleitet. Die FIU war bis zum Sommer 2017 bei Bundeskriminalamt angegliedert. Seit ihrer Überführung in den Zoll gibt es massive Kritik, dass die FIU de facto nicht arbeitsfähig sei, Rügen gab es unter anderem vom Bundesrechnungshof.
Problempunkte stellen die nun zu geringe personelle Ausstattung und fehlende Zugriffsbefugnisse auf das polizeiliche Datensystem dar, welche jedoch zur Klärung eines Anfangsverdachtes unabdingbar sind. Auch ein hoffnungslos veraltetes IT-System behindert die effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit, Menschenhandel oder Steuerhinterziehung. Vor allem Finanzkriminalität und insbesondere Geldwäsche sind im Bereich der Schwerstkriminalität anzusiedeln und nicht nur bei Organisierter Kriminalität, sondern auch der Terrorfinanzierung zu finden. Geldeinnahmen, z.B. des Islamischen Staats durch Lösegelderpressungen und dem illegalem Verkauf von Drogen und Öl, können so in legalen Finanzkreislauf eingespeist werden, um beispielsweise Terrorzellen in Europa zu unterstützen, wie durch das Anmieten von Wohnungen.
Den Zoll in die Lage zu versetzen, effektiv gegen Geldwäsche vorgehen zu können, wäre demnach ein sehr wichtiges Anliegen grüner Politik und ein enormer Beitrag in der Bekämpfung schwerster Kriminalität.
Kommentare