Deutsche Staatsbürger*innen können durch die Verlegung des Wohnsitzes ins Niedrigsteuerländer der deutschen Steuerpflicht entkommen. In den meisten Fällen haben sie zumindest einen Teil der Grundlagen ihres Wohlstandes Deutschland zu verdanken und haben weiterhin Anspruch auf alle staatlichen Leistungen, die Staatsbürger*innen im In- und Ausland beanspruchen können.
In den USA gilt die Besteuerung für Globaleinkommen nach der Staatsbürgerschaft. Sie ist so ausgestaltet, dass Auslands-Einkommen unter 100.000 US-Dollar pro Jahr nicht zur Abgabe einer ausführlichen US-Steuererklärung werden und dass bei höheren Einkommen die im Land des steuerlichen Wohnsitzes entrichteten Steuern auf die US-Steuerschuld angerechnet werden. Gut verdienende US-Bürger*innen in Ländern mit mittleren und höheren Einkommenssteuern werden also in der Regel keine US-Steuern zahlen müssen.
Wenn sie aber beispielsweise in Dubai über 100.000 US-Dollar verdienen, wo der Einkommenssteuersatz bei 0% liegt, dann muss ihr Einkommen voll in den USA versteuert werden. Zuwiderhandlung ist Steuerhinterziehung.
Auch die Abgabe der Staatsbürgerschaft wird besteuert mit 25 % des Vermögens, wobei Einkommens- und Vermögensunterlagen der letzten 10 Jahre zur Ermittlung der Steuerschuld zugrunde gelegt werden.
Die Besteuerung von Globaleinkommen für Staatsbürger*innen ist die Vorraussetzung, dass andere Maßnahmen etwa bei der Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuer ihre volle Wirkung entfalten können.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | OV Neunkirchen am Brand (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 30.04.2021, 21:22 |
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