Beispiele A), B) und C) der derzeitigen Erbschaftssteuern unter Bezugnahme auf die Lohnsteuer:
A) Wert Erbanteil 2.000.000 Euro, Steuerklasse I unter Berücksichtigung Freibetrag 11,8% Erbschaftssteuer. Zum Vergleich: 11,8%, das entspricht der Lohnsteuer bei einem sehr niedrigen Jahresgehalt von 30.000 Euro brutto (Steuerklasse I, Berlin, Geburtsjahr 1970).
Nach Abzug bleiben vom Erbanteil: 1.763.640,00 EUR
Nach Abzug bleiben vom Jahresgehalt 30.000 Euro: 20.298 Euro.
So viele Jahre muss das Jahresgehalt gespart werden, um auf den Betrag des Erbanteiles zu kommen, das mit dem gleichen prozentualen Steuersatz versehen wurde: 87 Jahre.
B) Wert Erbanteil 6.000.000 Euro, Steuerklasse I unter Berücksichtigung Freibetrag 16,6% Erbschaftssteuer. Zum Vergleich: 16,6%, das entspricht der Lohnsteuer bei einem niedrigen Jahresgehalt von 45.500 Euro brutto (Steuerklasse I, Berlin, Geburtsjahr 1970).
Nach Abzug bleiben vom Erbanteil: 5.003.640,00 EUR
Nach Abzug bleiben vom Jahresgehalt 45.000 Euro: 28.205 Euro.
So viele Jahre muss das Jahresgehalt gespart werden, um auf den Betrag des Erbanteiles zu kommen, das mit dem gleichen prozentualen Steuersatz versehen wurde: 177 Jahre.
C) Wert Erbanteil 25.000.000 Euro Steuerklasse I unter Berücksichtigung Freibetrag: 26,2% Erbschaftssteuer. Zum Vergleich: 26,2%, das entspricht der Lohnsteuer bei einem Jahresgehalt von 87.000 Euro brutto (Steuerklasse I, Berlin, Geburtsjahr 1970).
Nach Abzug bleiben vom Erbanteil: 18.454.120,00 EUR
Nach Abzug bleiben vom Jahresgehalt 87.000 Euro: 49.309 Euro.
So viele Jahre muss das Jahresgehalt gespart werden, um auf den Betrag des Erbanteiles zu kommen, das mit dem gleichen prozentualen Steuersatz versehen wurde: 374 Jahre.
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