Im Zuge der Corona-Pandemie wurde die MwSt-Senkung auf 7% in der Gastronomie bis zum 31.12.2022 verlängert (Beschluss des Bundestages zum "Dritten Corona-Steuerhilfegesetz" vom 26.02.2021). Die temporäre Senkung hat vor allem einen wirtschaftlichen Hintergrund, um die stark geschädigte Branche zu entlasten (üblicher Satz ist 19%). Für "Essen to go", also bspw. den Verkauf von Gerichten zum Mitnehmen oder durch Lieferdienste wurden bereits vor der Krise nur 7% verlangt.
Es macht also einen steuerlichen Unterschied, ob man im Restaurant isst (19% MwSt) oder außerhalb (7% MwSt). Das ist übrigens der Grund, wieso man in Schnellrestaurants jedes Mal "Zum hier essen oder mitnehmen?" gefragt wird - das Restaurant zahlt weniger Steuern, wenn die Kund:innen das Essen außer Haus verzehren und ihre Gerichte abgepackt mitnehmen.
Diese Subventionierung von Verpackungsmüll widerspricht unseren Interessen und insbesondere nach der Pandemie ist eine Stärkung der lokalen Gaststätten, der frischen Zubereitung sowie der gastronomischen Vielfalt zu fördern.
Kommentare