Das "Jedermannsrecht" bietet tolle Möglichkeiten, um die Natur hautnah zu erleben (z.B. beim Zelten in freier Wildbahn), jedoch muss für Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete auch ein besonderer Schutz gelten. Auch in Skandinavien (bspw. in Schweden: https://www.naturvardsverket.se/de/Var-natur/Das-Jedermannsrecht/This-is-permitted/Das-Jedermannsrecht-in-Nationalparks-und-anderen-geschutzten-Gebieten/) wird das Jedermannsrecht daher anlassbezogen eingeschränkt oder auch erweitert. Eine entsprechende Regulierung ist eine wichtige Ergänzung zu dem vorherigen Vorschlag, um Flora und Fauna bedarfsorientiert zu schützen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Julian Joswig (KV Rhein-Hunsrück) und 27 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 39%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 20.03.2021, 20:43 |
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