In unserem Grundsatzprogramm heißt es: „Ein Steuersystem, das wirtschaftliche Dynamik schaffen will, begünstigt neue Aktivitäten und Investitionen und besteuert Vermögen sowie leistungslose Einkommen. Das Aufkommen der Steuern aus Kapitaleinkommen, aus großen Vermögen und Erbschaften muss wieder deutlich erhöht werden.“ Erbschaften und Schenkungen, die im Vergleich zu Vermögen immer leistungslose Einkommen sind, werden aber im Wahlprogramm gar nicht erwähnt, was aufgrund der Unbeliebtheit von Erbschaftssteuern in der Bevölkerung auch verständlich ist. Die Vermögenssteuer mag ein gutes Instrument zur Bekämpfung von Ungleichheit und Machtkonzentration in der Gesellschaft sein, sie hat aber durchaus auch Schwierigkeiten, sei es der hohe Erhebungsaufwand oder die Suche nach einer angemessenen und verfassungsrechtlich zugelassenen Besteuerung von Betriebsvermögen. Gerade bei diesem Thema bietet sich deshalb die Einrichtung eines Bürger*innenrates an, damit eine breite gesellschaftliche Diskussion losgetreten wird und hoffentlich gesellschaftliche akzeptierte Empfehlungen des Bürger*innenrates entstehen, die dann politisch umgesetzt werden können. Außerdem stärken wir mit diesem mutigen Vorschlag die demokratische Teilhabe und fordern ein konkretes Thema für die Einsetzung des Bürger*innenrates, anstatt nur allgemein unsere Sympathie für dieses Instrument zu bekunden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften |
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Antragsteller*in: | Peter Pütz (KV Bielefeld) und 24 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 16%) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Zieht zurück. |
Eingereicht: | 03.04.2021, 18:34 |
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