Die Formulierung ist inhaltlich missverständlich oder falsch. Laut Aktiengesetz schlägt die Verwaltung (der Aufsichtsrat, häufig auf Vorschlag des Managements) einen Wirtschaftsprüfer vor, der durch die Hauptversammlung dann gewählt werden muss. Aktionäre dürfen ebenfalls einen Wirtschaftsprüfer zur Wahl vorschlagen. In der Praxis findet dies im Regelfall nicht statt.
Die Wirtschaftsprüfer sind damit das ausführende Organ der Aktionäre, also der Eigentümer und haben die Aufgabe Missstände im Namen der Aktionäre aufzudecken. Eine Wahl durch "unabhängige/externe" widerspräche dem Eigentumsgedanken, aber auch der Verantwortung der Eigentümer, also der Aktionäre.
Oberstes Ziel ist, die Unabhängigkeit der Prüfung zu gewährleisten.
Um Klüngel/Betrug einzudämmen sind die vorgeschlagene Rotation, das Beratungsverbot und die höhere Haftung sehr sinnvolle Maßnahmen. Der Vorschlag, dass sich Wirtschaftsprüfer direkt in einem "Wettbewerb" in der Hauptversammlung zur Wahl durch die Aktionäre stellen müssen stärkt die Rechte der Aktionäre. Eine Beschränkung der Stimmrechte eines einzelnen Aktionärs oder einer Kapitalsammelstelle (wie z.B. Blackrock) z.B. auf 25% bei der Wahl des Abschlussprüfers würde die unabhängigen Aktionäre (Eigentümer) stärken und damit verhindern, dass Großaktionäre die Prüfung zu ihren Gunsten beeinflussen können.
Kommentare