Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (§1631 (2) BGB). Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Deswegen setzen wir uns für Aufklärung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder ein. Insbesondere der Bereich des psychsichen und emotionalen Kindesmissbrauchs findet in Deutschland bisher nahezu keine Beachtung. Hierunter fällt auch die Instrumentalisierung der Kinder im Elternstreit bei Trennungen, der zu erheblichen Belastungen bis hin zum Verlust eines Elternteils führen kann. Hier hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Oktober 2019 in einem viel beachteten Urteil (Pisică gg. Moldawien) entschieden, dass der Staat Maßnahmen zu ergreifen hat, um diese Art des Kindesmissbrauchs abzuwenden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Christian Mahler (KV Oldenburg-Land) und 40 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 29%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-117-3 |
Eingereicht: | 07.04.2021, 08:16 |
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