Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (§1631 (2) BGB). Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Deswegen setzen wir uns für Aufklärung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Kinder ein.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | Christian Mahler (KV Oldenburg-Land) und 39 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-116 |
Eingereicht: | 07.04.2021, 19:50 |
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