Der Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Deutschland in verschiedenen Bereichen dafür gerügt, dass Menschen mit Behinderungen nicht – wie in der UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich geregelt – ihre Menschenrechte in Deutschland wahrnehmen können. Trotz einiger Verbesserungen in den letzten Jahren, ist es notwendig, mit Hilfe einer Enquete-Kommission des Bundestages in allen wesentlichen Lebensbereichen einschließlich des Bereichs der Psychiatrie zu überprüfen, inwieweit die Menschenrechte, die gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe und Inklusion bereits umgesetzt wurde. Aus den Ergebnissen können Strategien zur Verbesserung der Teilhabe und der Entwicklung inklusiver Strukturen abgeleitet werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 25.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
Eingereicht: | 09.04.2021, 13:49 |
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