Die Existenz eines eigenen SGB IX verstehen wir als BAG Behindertenpolitik nicht per se als Ausgrenzung, im Gegenteil wurde hier Teilhabe in Reformprozessen hart erkämpft. Es wäre für Betroffene viel zu riskant, Errungenschaften unnötig allein für eine inklusive Jugendhilfe aufs Spiel zu setzen. Es genügt völlig Leistungsansprüche, die an verschiedener Stelle bis zum 18. Lebensjahr rechtlich grundgelegt sind, mit der Jugendhilfe zusammenzuführen. Damit gelten Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe und Teilhabe weiter, im Kindes- und Jugendalter und selbstverständlich auch für Erwachsene.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 09.04.2021, 14:18 |
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