Ein pauschales gestaffeltes Teilhabegeld sichert es Menschen mit Behinderung, selbstbestimmt und niederschwellig ihre gesellschaftliche Teilhabeunabhängig vom Sozialhilfegesetz zu organisieren, so wie es bisher bereits sehbehinderten Menschen mit dem Blindengeld in Bundesländern möglich ist. Als pauschales Budget, ermöglicht es Menschen mit geringem Unterstützungsbedarf niederschwellig und barrierefrei Teilhabe und gleichzeitig wird die Bürokratie entlastet. Beispielsweise können gehörlose Menschen notwendige Übersetzungstätigkeiten unbürokratisch nutzen, sehbehinderte Menschen eine Begleitperson für Behördengänge organisieren und Rollstuhlfahrer*innen ihre Mobilität sicherstellen, ohne ihren individuellen Hilfebedarf nachweisen und schriftliche Anträge stellen zu müssen. Um Ungleichbehandlung zu vermeiden und Chancengleichheit herzustellen, wird das Teilhabegeld bundesweit einheitlich eingeführt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 3: Solidarität sichern |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.S-01-362 |
Eingereicht: | 09.04.2021, 14:31 |
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